Es gibt keine einfachen Antworten auf die Frage, wie das Fundament eines Hauses abgedichtet werden sollte. Wohnräume oder ausgebaute Keller mit Fitnessbereichen sollten gut isoliert sein. Feuchtes Gelände mit hohem Grundwasserstand, Staunässe, eindringendes Wasser infolge von Starkregen oder Überschwemmungen – das sind Faktoren, um sich verstärkt mit dem Abdichten der Bodenplatte zu beschäftigen.
Abdichtung eines Hauses
Es gibt eine Vielzahl von Möglichkeiten, ein Haus abzudichten, zum Beispiel die „Weiße Wanne“ mit fast wasserundurchlässigem Beton, vertikale Abdichtungen oder Horizontalsperren, darunter auch Injektionsverfahren oder elektrophysikalische Entfeuchtungsverfahren.
Oft werden Horizontalsperren im Sockelmauerwerk angebracht, um das Haus vor aufsteigender Feuchtigkeit zu schützen. In Neubauten ist dies nach DIN vorgeschrieben, aber auch bei Altbauten werden sie oft nachträglich in die Mauern eingebracht.
Eine Horizontalsperre im Bodenfundament ist nicht so häufig anzutreffen.
Der Einsatz von Folie im Fundament
Kunststofffolie, oft auch PE-Folie genannt (PE steht für Polyethylen), kommt im Fundament normalerweise nicht als Horizontalsperre gegen Feuchtigkeit oder Kälte zum Einsatz, weil sie zu empfindlich ist und leicht reißt. PE-Folie wird dagegen im Aufbau des Fundaments eines Gebäudes als Trennschicht benutzt. Zum Beispiel verhindert Folie zwischen Kiesbett und Beton, dass sich Schotter und Beton vermischen, der Beton also in den Schotter „ausläuft“.
Manchmal wird unter der Bodenplatte zur Wärmedämmung auch noch eine Schicht aus Styropor-Dämmplatten verlegt, die sogenannten Perimeterdämmung. Dort dient Kunststofffolie als Schutzschicht unter und über dem Dämmbelag.
Kleinere Löcher oder Beschädigungen in den Folien sind zwar in beiden Einsatzbereichen kaum vermeidbar, behindern aber auch nicht ernsthaft ihre Funktion: Die Folie soll ja nicht gegen Kälte oder Feuchtigkeit dämmen, sondern die Styropor-Platten beziehungsweise den Beton schützen.
Wärmedämmung und Feuchtigkeitsabdichtung im Bodenfundament
Weil sie erheblich robuster sind, werden als Wärme und Feuchtigkeit dämmende Horizontalsperre im Bodenfundament meist Schweißbahnen oder mineralische Dichtschlämmen benutzt.
Die Abdichtung mit Sperrfolien wird manchmal gewählt, wenn darauf wiederum eine Dämmschicht verlegt und dann auf dieser der Estrich gegossen wird.
Wichtig ist in jedem Fall, dass die Abdichtungsbahnen von Bodenplatte und Mauern zusammengeführt werden. Auch hier sind Schweißbahnen gegenüber PE-Folien die bessere Wahl.
Frischbetonverbundfolien als Horizontalsperre
Einen Sonderfall bildet die Abdichtung im sogenannten Frischbetonverbund (FBV).
In schwierigen, zum Beispiel sumpfigen Lagen oder bei einer anspruchsvollen Nutzung des Kellers, beispielsweise zu Wohnzwecken, wird gegen eindringendes Wasser ein komplett dichtes Bodenfundament benötigt. Ein solches wasserundurchlässiges Fundament wird als geschlossene Wanne mit fast wasserundurchlässigem Beton (WU-Beton) konzipiert. Die Eigenschaft „fast“ deutet es an: Wenn alles korrekt geplant und ausgeführt wurde, sind keine zusätzlichen Abdichtungsmaßnahmen erforderlich. Aber eben das kann nicht hundertprozentig gewährleistet werden.
Selbst WU-Beton isoliert also nicht komplett sicher, weil es zum Beispiel winzige Risse geben kann. Deswegen wurde als zusätzliche Abdichtung die Frischbetonverbundabdichtung entwickelt. Beim FBV-System wird die frische WU-Betonkonstruktion mit mehrschichtigen, vlieskaschierten oder mit Klebschichten versehenen Kunststoffbahnen verbunden.
Beim FBV gibt es grundsätzlich zwei verschiedene Verfahren: Bei dem ersten dringt der Frischbeton in eine mit Faservlies kaschierte Folie ein. Beim zweiten kommt es zu einem Adhäsionsverbund von beschichteter Kunststofffolie und Frischbeton.
FBV: DIN-Regeln beachten
Viele Bauexperten raten zur FBV-Abdichtung, eben weil es Restunsicherheiten bezüglich der Dichtigkeit von WU-Beton gibt.
Nur gibt es keine grundsätzliche Regelungen dazu, keine DIN, die FBV behandelt. Grundsätzlich ist die Abdichtung von Bauwerken über DIN 18195 und die 2017 neu herausgegebenen DIN 18531 bis 18535 geregelt. Die Abdichtung „erdberührender Bauteile“, wozu ja das Fundament gehört, ist in der DIN 18533 geregelt.
Weder die DIN 18195 noch die DIN 18533 behandeln den Frischbetonverbund.
Dies bedeutet für alle Beteiligten, dass sie sich dabei in einem „ungeordneten“ Raum befinden. Eine FBV-Abdichtung ist baurechtlich nicht normgerecht und damit eine nicht geregelte Sonderabdichtungsmaßnahme. Ihre Planung und Ausführung müssen gesondert vereinbart werden. Der Bauherr muss den Maßnahmen explizit zustimmen.
Fachberatung und fachgerechte Ausführung ein Muss
Wie jede Abdichtungsmaßnahme ist also auch die Horizontalsperre im Bodenfundament eine komplexe Aufgabe und sollte nur von Fachleuten geplant und durchgeführt werden. Unabdingbar ist aufgrund der Kosten und auch der enormen Auswirkungen von falschen Entscheidungen oder mangelhafter Ausführung eine fundierte fachliche Beratung, am besten durch Bauingenieure, Bauunternehmen oder Planungsbüros.
Quelle: https://alfipa.de/