Wer einen Kredit für die Immobilienfinanzierung abschließt, muss Entscheidungen bezüglich der Details der Verträge treffen. Dies ist zuerst gar nicht so einfach, wenn sich der künftige Hauseigentümer mit den Feinheiten nicht auskennt.
Im Mittelpunkt der Immobilienfinanzierung steht in jedem Fall der Kredit, mit dem der Hauseigentümer den Hauskauf finanziell realisiert. Jedoch existiert eine Vielzahl verschiedener Kreditarten, aus denen der Kunde wählen kann.
Beim Kauf der Immobilie steht in erster Linie der Preis des Objektes im Vordergrund. Hierbei kommen jedoch weitere Kosten auf den Eigentümer zu, die er auf jeden Fall einplanen muss.
Zuerst sollte der künftige Hauseigentümer das Eigenkapital prüfen. 10 bis 20 Prozent des Kaufpreises zuzüglich der die Erwerbsnebenkosten für die Grunderwerbssteuer, den Notar und den Grundbucheintrag sollte einkalkuliert werden. Je mehr Eigenkapital vorhanden ist, desto besser ist es, denn die Zinsen werden in diesem Falle niedriger. Ohne eigenes Kapital kommen Hauseigentümer nur aus, wenn das Einkommen gut und auch stabil ist. Experten für Immobilienfinanzierung sagen, dass die Erwerbsnebenkosten in keinem Fall durch einen separaten Kredit finanziert werden sollten.
Die Erwerbsnebenkosten
Die Erwerbsnebenkosten sollten in keinem Fall unterschätzt werden. 4,5 Prozent für die Grunderwerbssteuer werden zumeist fällig und 1,7 Prozent sollten für den Notar sowie den Grundbucheintrag einkalkuliert werden. In einigen Bundesländern liegt die Grunderwerbssteuer auch höher. Wenn die Hauseigentümer für ihr neues Zuhause einen Makler gefunden haben, muss außerdem die ortsübliche Provision einschließlich der Mehrwertsteuer aufgebracht werden. Die Maklercourtage kann in Abhängigkeit von der Region bei 3,5 und 7 Prozent liegen.
Rücklagen bei einer Eigentumswohnung
Auch wenn eine eigene Wohnung gekauft wurde, wohnen die Eigentümer keinesfalls kostenlos. Kosten für die Müllentsorgung, Verwaltung und weitere Ausgaben fallen hierbei an. Die Eigentümer müssen außerdem Rücklagen für die Instandsetzungen bilden. Die Belastungen betragen im Monat etwa 3 bis 3,50 Euro je Quadratmeter für Neubauten sowie 3 bis 4 Euro je Quadratmeter bei den Altbauten.
Berechnung der Belastungen
Einschließlich der Nebenkosten sollte die Belastung pro Monat nicht bei mehr als 40 Prozent des Nettoeinkommens betragen. Hierbei werden das 13. und andere Monatsgehälter nicht mit berücksichtigt. Wenn zwei Einkommen bei den Eigentümern zur Verfügung stehen, sollte beachtet werden, dass ein Gehalt auch zeitweise wegfallen kann, wenn ein Elternteil wegen der Geburt eines Kindes zuhause bleibt.
Baukindergeld und sonstige Zuschüsse
Vor allem Familien sollten nachfragen, ob sie Anspruch auf eine öffentliche Förderung haben. In Großstädten wie Hamburg vergibt die Investitions- und Förderbank zum Beispiel ein „Familienstartdarlehen“. Hierbei handelt es sich um einen Kredit zu besonders günstigen Konditionen. Seit September 2018 können Familien und auch Alleinerziehende mit Kindern deutschlandweit das sogenannte Baukindergeld bei der Kommune beantragen, wenn das Jahreseinkommen einen bestimmten Geldbetrag nicht übersteigt. Welche Familien förderberechtigt sind, bekommen je Kind 12.000 Euro ausgezahlt in 10 Jahresraten zu je 1.200 Euro.