Wie die erste Wohnung finanzieren

In den eigenen vier Wänden wohnen, statt Miete zu zahlen: Davon träumen viele Deutsche. Aber nicht jeder fühlt sich zu seinem eigenen Haus hingezogen, viele wollen lieber eine Eigentumswohnung kaufen. Vor allem diejenigen, die stadtnah oder im Zentrum wohnen wollen, kaufen lieber eine Wohnung. Doch bevor man einzieht, muss man zunächst die richtige Immobilie finden und klären, wie man die Eigentumswohnung finanziert. Spezielle Baukreditrechner für Ihre Wohnung zeigen Ihnen schon jetzt, welche Bauinteressen Sie erwarten können. Bevor Sie jedoch endgültig zur Entscheidung über die Finanzierung Ihrer Wohnung kommen, sollten Sie zunächst wichtige Fragen zu den Kosten und Besonderheiten einer Eigentumswohnung beantworten. Eine erste Anlaufstelle ist www.wohnungskredit.net

Gelder & Fördermittel  ausschöpfen

Mit den Förderangeboten der staatlichen KfW-Bank können Sie möglicherweise viel mehr Geld für die Finanzierung Ihrer Eigentumswohnung sparen. So fördert die KfW z.B. altersgerechte Umbaumaßnahmen mit einem Investitionszuschuss oder unterstützt Sie finanziell beim Kauf Ihrer Eigentumswohnung mit dem KfW-Wohneigentumsprogramm.

Die KfW hat keine eigenen Bankfilialen. Stattdessen arbeitet sie mit Finanzierungspartnern in ganz Deutschland zusammen, die Sie über die KfW-Förderprogramme informieren und Ihnen bei der Antragstellung helfen. Informationen zu den einzelnen KfW-Produkten erhalten Sie bei den Kreditvermittlern Dr. Klein, Interhyp und Planethome sowie bei Banken, Sparkassen oder Versicherungen.

Nebenkosten nicht vergessen

Welche zusätzlichen Kosten müssen beim Kauf einer Wohnung berücksichtigt werden?

Neben dem reinen Kaufpreis und den Kreditkosten fallen beim Kauf einer eigenen Wohnung verschiedene Zusatzkosten an, die ebenfalls bei der Festlegung des finanziellen Rahmens berücksichtigt werden müssen:

Die Grunderwerbssteuer: Nach dem Grunderwerbssteuergesetz (GrEStG) ist der Staat am Immobilienerwerb beteiligt. Für Eigenheimkäufer wird eine entsprechende Grunderwerbsteuer fällig, die mit einer Produktmehrwertsteuer vergleichbar ist. Sie beträgt je nach Land in der Regel zwischen drei und sieben Prozent des Kaufpreises der Wohnung. Bei einer Wohnung mit einem Kaufpreis von 50.000 Euro bedeutet ein Steuersatz von fünf Prozent, dass noch 2.500 Euro Grunderwerbsteuer fällig sind.

Kommission oder Maklergebühr: Wurde eine Wohnung über einen Makler vermittelt, so erhebt dieser eine Provision von etwa drei bis sieben Prozent des Kaufpreises. Das seit 2015 geltende Käuferprinzip, nach dem der Kunde des Maklers diese Kosten zu tragen hat, gilt nur für Vermietung. Käufer können die Gebühren nicht umgehen.

Notar- und Grundbuchkosten: Verträge über den Kauf einer Wohnung müssen in Deutschland immer von einem Notar bearbeitet werden und sind mit einer Eintragung im Grundbuch verbunden. Der Notar klärt die Rechtslage und beurkundet den Kaufvertrag. Auch für den Grundbucheintrag fallen Gebühren an. Hierfür werden dem Käufer zwischen einem und 1,5 Prozent des Kaufpreises in Rechnung gestellt.